Früherkennungsuntersuchungen

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse haben Sie Anspruch auf eine Reihe von Vorsorgeleistungen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind:

  • Ab dem 20. Lebensjahr: Zellabstrich aus dem Muttermund und Tastuntersuchung des inneren Genitale
  • Ab dem 30. Lebensjahr: zusätzlich Tastuntersuchung der Brust
  • Ab dem 45. Lebensjahr: zusätzlich Inspektion der Haut
  • Ab dem 50. Lebensjahr: rektale Untersuchung und Test auf okkultes Blut im Stuhl
  • Ab dem 55. Lebensjahr: zusätzlich Durchführung einer Darmspiegelung oder alle 2 Jahre eine Stuhluntersuchung
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