Als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse haben Sie Anspruch auf eine Reihe von Vorsorgeleistungen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind:
- Ab dem 20. Lebensjahr: Zellabstrich aus dem Muttermund und Tastuntersuchung des inneren Genitale
- Ab dem 30. Lebensjahr: zusätzlich Tastuntersuchung der Brust
- Ab dem 45. Lebensjahr: zusätzlich Inspektion der Haut
- Ab dem 50. Lebensjahr: rektale Untersuchung und Test auf okkultes Blut im Stuhl
- Ab dem 55. Lebensjahr: zusätzlich Durchführung einer Darmspiegelung oder alle 2 Jahre eine Stuhluntersuchung